Unsere Haustiere begleiten uns oft ihr Leben lang. Irgendwann – mal früher, mal später – kommt leider der Punkt an dem wir Abschied nehmen müssen. Sei es durch Krankheit, Alter, Unfall…

Wir haben beides durchgemacht. Unsere liebe Labrador-Mischlingshündin Fenja musste wegen eines Milztumors mit sechs Jahren erlöst werden. Unsere liebe Schwarze Terrier Hündin Frieda haben wir nach dreizehn wundervollen Jahren erlösen müssen. Es ist jedes Mal schwer. Am schwersten für die, die zurück bleiben. Unsere Tiere haben das Glück von ihrem Leid erlöst werden zu können.

Wenn der Tag kommt, ist es immer schwer. Dennoch können Sie entscheiden wie es ablaufen soll. Wenn es Ihrem Tier relativ gut geht, also kein Notfall vorliegt, dann können Sie den Tierarzt bitten zu Ihnen nach Hause zu kommen und Ihr Tier im gewohnten Umfeld einschlafen zu lassen. Vorausgesetzt Sie möchten das so. Bei dem großen Tier Pferd stellt sich die Frage meist nicht in dieser Art. Wenn Ihr Pferd in einer Klinik war und transportfähig ist, können Sie es für den letzten Gang nach Hause holen. Zu Hause wird es dann seinen letzten Weg auf einer geeigneten Fläche gehen müssen.

Hunde können auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Hier sind ein paar Dinge zu beachten:

  • bei größeren Tieren muss man das zuständige Veterinäramt um Erlaubnis fragen – wenn keine melde- oder anzeigepflichtige Krankheit besteht wird dies i. d. R. erlaubt
  • wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt, dürfen keine Tiere begraben werden – Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen
  • das Grab muss ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein
  • das Grab muss mindestens einen halben Meter tief sein und mit viel Erde bedeckt werden
  • die Tierleiche muss in Material gewickelt werden, das leicht verottet (Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher)

Wenn Sie sich unsicher sind, dann fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach.

Alternativ haben Tierbesitzer von kleineren Haustieren folgende Möglichkeiten:

  • Tierleiche kostenpflichtig beim Tierarzt lassen (dieser wird sie meist über eine Tierbeseitigungsanlage entsorgen)
  • Tierbeseitigungsanlage – die Kosten liegen hierbei bei etwa 20 €, die Tierleiche kann gebracht oder geholt werden
  • Tierfriedhof, -krematorium – Sie können Ihr Tier auch begraben oder einäschern lassen

Bei Pferden gibt es diese Wahlmöglichkeiten oft nicht. Ist Ihr Pferd als „Schlachtpferd“ im Equidenpass ausgewiesen? Dann haben Sie die Möglichkeit Ihr Pferd zum Schlachter zu bringen. Ja das klingt grausam! Nur dennoch ist es eine Möglichkeit und jeder Tierbesitzer muss diese Entscheidung selber treffen. Außerdem kann das Pferd von einem Abdecker abgeholt und entsorgt werden.

Seit ein paar Jahren haben auch Pferdebesitzer die Möglichkeit ihr Pferd in einem Pferdekrematorium einäschern zu lassen.

Ganz gleich welche Entscheidung Sie treffen, es ist Ihre Entscheidung und Sie müssen damit leben können.

Und wie sieht es dann aus? Wenn der erste Schock überwunden ist und der geliebte Vierbeiner nicht mehr da ist? Manche Tierbesitzer suchen sich direkt einen neuen Wegbegleiter, ein neues Familienmitglied. Andere möchten davon nichts wissen. Beides ist in Ordnung. Denken Sie daran – Sie gehen Ihren Weg!

Und nehmen Sie sich die Zeit zum Abschied nehmen. Und wenn Ihr Hund oder Pferd nicht alleine war und einen Gefährten hatte, denken Sie bitte auch an diesen. Unsere Haustiere können genauso trauern wie wir.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen mit einer starken Schulter gern zur Seite.

Alles Gute

Nina Schmidt